Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nach
§ 244 Absatz 4, schwerer Bandendiebstahl nach
§ 244a Absatz 1, schwerer Raub nach
§ 250 Absatz 1 oder Absatz 2, Raub mit Todesfolge nach
§ 251, räuberische Erpressung nach
§ 255 und besonders schwerer Fall einer Erpressung nach
§ 253 unter den in
§ 253 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen, gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach
§ 260a Absatz 1, besonders schwerer Fall der Geldwäsche und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach
§ 261 unter den in
§ 261 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen,