§ 3 URV§ 3 Registrierung der Nutzer
1.
Firma oder Name des Nutzers,
2.
Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes,
3.
elektronische Postadresse,
3Im Fall einer Registrierung, die nach
§ 13 Absatz 4 erforderlich ist, ist Satz 2 Nummer 4 nicht anzuwenden.
(2) Aufgrund der Registrierung erhält der Nutzer eine Kennung und ein Passwort, die ihm auf elektronischem Weg oder per Post mitgeteilt werden; es können andere Authentifizierungsverfahren verwendet werden, soweit diese nach dem Stand der Technik einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten.