1.
die Methoden der Beitragsbemessung nach Maßgabe des
§ 19 Absatz 2 bis 4,
2.
die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge, einschließlich der Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten und der Erhebung von Mindestbeiträgen nach Maßgabe des
§ 26 Absatz 1 Satz 3 und 4, der einmaligen Zahlungen, der Sonderbeiträge und der Sonderzahlungen,
3.
4.
5.
6.
die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen nach
§ 18 Absatz 2 und 3 als verfügbare Finanzmittel.