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§ 26 Absatz 1 Satz 3 EinSiG
3
Die Jahresbeiträge werden nach Maßgabe von
§ 19 Absatz 2 bis 4
berechnet, zuzüglich eines angemessenen pauschalierten Zuschlags zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten.
§ 26 Absatz 1 Satz 4 EinSiG
4
Die Entschädigungseinrichtung kann Mindestbeiträge erheben.
Verweis auf
§ 26 Absatz 1 Satz 3 und 4 EinSiG
von
§ 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EinSiG