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§ 2 BeamtVG
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Hinterbliebenenversorgung,
3.
Bezüge bei Verschollenheit,
4.
Unfallfürsorge,
5.
Übergangsgeld,
6.
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7.
Erhöhungsbetrag nach
§ 14 Abs. 4 Satz 3
Halbsatz 1,
8.
Unterschiedsbetrag nach
§ 50 Abs. 1 Satz 2 und 3
,
9.
Leistungen nach den
§§ 50a bis 50e
,
10.
Ausgleichsbetrag nach
§ 50 Abs. 3
,
11.
Anpassungszuschlag nach
§ 69b Satz 5
,
12.
Einmalzahlung nach Abschnitt 11.
Verweis auf
§ 2 BeamtVG
von
§ 53 Absatz 5 Satz 1 BeamtVG