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§ 4 Satz 2 URV
2
Datenübermittlungen nach
§ 11 Satz 1
können ausnahmsweise in Absprache mit dem Betreiber durch Telefax erfolgen, wenn die Daten nicht in einem gesetzlich festgelegten Offenlegungsformat vorzuliegen haben.
Verweis auf
§ 4 Satz 2 URV
von
§ 12 Absatz 1 Satz 2 URV