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§ 60b Absatz 2 GewO
(2)
§ 68a Satz 1
erster Halbsatz und Satz 2,
§ 69 Abs. 1 und 2
sowie die
§§ 69a bis 71a
finden entsprechende Anwendung; jedoch bleiben die
§§ 55 bis 60a und 60c bis 61a sowie 71b
unberührt.
Verweis auf
§ 60b Abs. 2 GewO
von
§ 146 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 GewO