1.
2.
Erreichen der Altersgrenze (
§ 48a) oder Tod,
3.
vorübergehende Amtsniederlegung (
§§ 48b, 48c),
4.
bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im Fall des
§ 3 Absatz 2,
5.
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust (
§ 49) zur Folge hat,
6.
bestandskräftige Amtsenthebung (
§ 50),
7.
rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt (
§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3) erkannt worden ist.