1.
der Geschäftsbetrieb, auf den sich die Registrierung bezieht, seit mehr als sechs Monaten nicht mehr ausgeübt worden ist;
2.
die Registrierung aufgrund falscher Angaben oder auf andere Weise unrechtmäßig erlangt wurde;
3.
Tatsachen bekannt werden, die die Versagung der Registrierung nach
§ 35 rechtfertigten, oder gegen die Mitteilungspflicht nach
§ 34 Absatz 5 verstoßen wird.