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§ 4 Absatz 2 DesignV
(2)
1
Abweichend von § 11 Absatz 1 der DPMA-Verordnung ist die Einreichung von Wiedergaben eines Designs zum Zwecke der Anmeldung oder der nachträglichen Einreichung (§ 16 Absatz 3 Satz 1 des Designgesetzes) per Telefax nicht zulässig.
Fußnote
(+++
§ 4 Abs. 2
: Zur Anwendung vgl.
§ 27 Abs. 1
+++)
Verweis auf
§ 4 Absatz 2 DesignV
von
§ 27 Absatz 1 Satz 1 DesignV