§ 4 Absatz 2 DesignV
(2) 1Abweichend von § 11 Absatz 1 der DPMA-Verordnung ist die Einreichung von Wiedergaben eines Designs zum Zwecke der Anmeldung oder der nachträglichen Einreichung (§ 16 Absatz 3 Satz 1 des Designgesetzes) per Telefax nicht zulässig.
Fußnote
(+++ § 4 Abs. 2: Zur Anwendung vgl. § 27 Abs. 1 +++)