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§ 17 Absatz 2 Nummer 2 BWO
2.
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b
die Gemeinde, in der der Wahlberechtigte seinen Antrag stellt,
Verweis auf
§ 17 Abs. 2 Nr. 2 BWO
von
§ 18 Absatz 3 Satz 1 BWO