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§ 16 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b BWO
b)
die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten,
Verweis auf
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b BWO
von
§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWO