Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2251 BGB
§ 2251 Nottestament auf See
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach
§ 2250 Abs. 3
errichten.
Verweis auf
§ 2251 BGB
von
§ 2252 Absatz 3 Satz 1 BGB