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§ 555c Absatz 2 BGB
(2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach
§ 555d Absatz 3 Satz 1
hinweisen.
Verweis auf
§ 555c Absatz 2 BGB
von
§ 555d Absatz 5 Satz 1 BGB