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§ 52 BewG
§ 52 Sonderkulturen
Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen sind als landwirtschaftliche Nutzungsteile (
§ 37 Abs. 1
) zu bewerten.
Verweis auf
§ 52 BewG
von
§ 48a Satz 1 Nummer 1 BewG