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§ 69 Absatz 1 Nummer 3 BeamtVG
3.
Die Mindestversorgungsbezüge (
§ 14 Abs. 4 Satz 2 und 3
) und die Mindestunfallversorgungsbezüge bestimmen sich nach diesem Gesetz.
Verweis auf
§ 69 Abs. 1 Nr. 3 BeamtVG
von
§ 69a Satz 1 Nummer 4 BeamtVG