Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 183a Absatz 1 AktG
(1)
1
Von einer Prüfung der Sacheinlage (
§ 183 Abs. 3
) kann unter den Voraussetzungen des
§ 33a
abgesehen werden.
2
Wird hiervon Gebrauch gemacht, so gelten die folgenden Absätze.
Verweis auf
§ 183a Abs. 1 AktG
von
§ 184 Absatz 3 Satz 2 AktG