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§ 12 Nummer 1 ZVG
1.
die Ansprüche auf Ersatz der im
§ 10 Abs. 2
bezeichneten Kosten;
§ 12 Nummer 2 ZVG
2.
die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen;
Verweis auf
§ 12 Nr. 1, 2 ZVG
von
§ 49 Absatz 1 Satz 1 ZVG