§ 2 Absatz 1 Nummer 5 WpÜGGebV
5.
die Entscheidung über einen Antrag auf Ausnahme bestimmter Inhaber von Wertpapieren von einem Angebot nach § 24 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes,
§ 2 Absatz 1 Nummer 6 WpÜGGebV
6.
die Untersagung von Werbung nach § 28 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes,
§ 2 Absatz 1 Nummer 7 WpÜGGebV
7.
die Entscheidung über einen Antrag auf Nichtberücksichtigung von Aktien der Zielgesellschaft bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 36 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes,