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§ 128 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB
3.
die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Verweis auf
§ 128 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB
von
§ 133 Absatz 2 Satz 2 BauGB