Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 57 Satz 4 BauGB
4
Dabei sind Wertänderungen, die durch die Umlegung bewirkt werden, zu berücksichtigen; sollen Grundstücke in Bezug auf Flächen nach
§ 55 Absatz 2
erschließungsbeitragspflichtig zugeteilt werden, bleiben Wertänderungen insoweit unberücksichtigt.
Verweis auf
§ 57 Satz 4 BauGB
von
§ 128 Absatz 1 Satz 3 BauGB