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§ 42a Absatz 3 VwVfG
(3)
1
Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach
§ 41 Abs. 1
hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.
Fußnote
(+++
§ 42a Abs. 2 Satz 2 bis 4
: Zur Anwendung vgl.
§ 13 Abs. 3 Satz 3
MessEG +++)
(+++
§ 42a Abs. 2 Satz 2 bis 4
: Zur Anwendung vgl.
§ 22 Abs. 2 Satz 2
EuPAG +++)
Verweis auf
§ 42a Absatz 3 VwVfG
von
§ 37 Absatz 6 Satz 2 VwVfG