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§ 11 Absatz 1 Satz 1 FKAG
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Die Bundesanstalt stellt fest, dass eine branchenübergreifend tätige Gruppe ein Finanzkonglomerat ist.
Verweis auf
§ 11 Absatz 1 Satz 1 FKAG
von
§ 320 Absatz 2 Satz 1 VAG