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§ 62 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 VAG
3.
von den Vorschriften über die Geschäftstätigkeit die
§§ 48 bis 49 und 51
sowie für Unternehmen, die ihre Tätigkeit durch eine Niederlassung ausüben, außerdem
§ 15a Absatz 1, § 25 Absatz 6
;
Verweis auf
§ 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VAG
von
§ 51 Satz 4 VAG