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§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 TMG
1.
der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 TMG
2.
die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 TMG
3.
der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 TMG
4.
die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können,
§ 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 TMG
5.
Daten nach
§ 15 Abs. 2
nur für Abrechnungszwecke zusammengeführt werden können und
§ 13 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 TMG
1.
kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
§ 13 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a TMG
a)
gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
Verweis auf
§ 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 5 oder Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a TMG
von
§ 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 TMG