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§ 68b Absatz 1 Satz 4 StGB
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Die Voraussetzungen von Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 2 liegen unabhängig davon vor, ob die dort genannte Führungsaufsicht nach
§ 68e Absatz 1 Satz 1
beendet ist.
Verweis auf
§ 68b Absatz 1 Satz 4 StGB
von
§ 66 Absatz 1 Satz 2 StGB