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§ 11 SchiffsBelWertV
§ 11 Neubaupreis
Der Neubaupreis ist der mit der Werft vertraglich vereinbarte Baupreis zuzüglich Nebenkosten wie Bauzeitenzinsen, Kosten der Bauaufsicht sowie der Erstausrüstung, sofern die Nebenkosten angemessen und üblich sind.
Verweis auf
§ 11 SchiffsBelWertV
von
§ 4 Absatz 1 Satz 1 SchiffsBelWertV