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§ 10 SchiffsBelWertV
§ 10 Durchschnittlicher Marktwert
Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Schiffes für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.
Verweis auf
§ 10 SchiffsBelWertV
von
§ 4 Absatz 1 Satz 1 SchiffsBelWertV