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§ 486 StPO
§ 486 Gemeinsame Dateisysteme
1
Die personenbezogenen Daten können für die in den
§§ 483 bis 485
genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden.
2
Dies gilt für Fälle des
§ 483 Absatz 1 Satz 2
, auch in Verbindung mit
§ 485 Satz 4
, entsprechend.
Verweis auf
§ 486 StPO
von
§ 49c Absatz 3 Satz 1 OWiG