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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Verweis auf
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB
von
§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB