Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 148 GWB
§ 148 Anwendungsbereich
1
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
Fußnote
(+++
§ 148
: Zur Anwendung vgl.
§ 41 Abs. 2
MessbG +++)
Verweis auf
§ 148 GWB
von
§ 148 Satz 2 GWB