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§ 16d FinDAG
§ 16d Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel
1
Umlagebetrag ist der Anteil an den umlagefähigen Kosten, der innerhalb eines Aufgabenbereichs oder einer Gruppe für einen Umlagepflichtigen ermittelt wird.
2
Ein Umlagepflichtiger kann mehreren Aufgabenbereichen oder Gruppen innerhalb eines Aufgabenbereichs zugeordnet sein.
3
Die Umlagepflicht und die Verteilung der Kosten innerhalb eines Aufgabenbereichs bestimmen sich nach Maßgabe der
§§ 16e bis 16k
.
Fußnote
(+++
§ 16d
: Zur Anwendung vgl.
§ 23
+++)
Verweis auf
§ 16d FinDAG
von
§ 16d Satz 4 FinDAG