.(2) DER BETRIEBSWERT SETZT SICH ZUSAMMEN AUS DEN EINZELERTRAGSWERTEN FÜR NEBENBETRIEBE (§ 42), DAS ABBAULAND (§ 43), DIE GEMEINSCHAFTLICHE TIERHALTUNG (§ 51A) UND DIE IN NUMMER 5 NICHT GENANNTEN NUTZUNGSTEILE DER SONSTIGEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN NUTZUNG SOWIE DEN FOLGENDEN ERTRAGSWERTEN:
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.1. LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG:
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. A) LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG OHNE HOPFEN UND SPARGEL:
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.DER ERTRAGSWERT IST AUF DER GRUNDLAGE DER ERGEBNISSE DER BODENSCHÄTZUNG NACH DEM BODENSCHÄTZUNGSGESETZ ZU ERMITTELN. ER BETRÄGT 0,35 EURO JE ERTRAGSMESSZAHL;
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. B) NUTZUNGSTEIL HOPFEN 57 EURO JE AR;
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. C) NUTZUNGSTEIL SPARGEL 76 EURO JE AR;
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.2. FORSTWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG:
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. A) NUTZUNGSGRÖßEN BIS ZU 10 HEKTAR, NICHTWIRTSCHAFTSWALD, BAUMARTENGRUPPE KIEFER, BAUMARTENGRUPPE FICHTE BIS ZU 60 JAHREN, BAUMARTENGRUPPE BUCHE UND SONSTIGES LAUBHOLZ BIS ZU 100 JAHREN UND EICHE BIS ZU 140 JAHREN 0,26 EURO JE AR;
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. B) BAUMARTENGRUPPE FICHTE ÜBER 60 JAHREN BIS ZU 80 JAHREN UND PLENTERWALD 7,50 EURO JE AR;
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. C) BAUMARTENGRUPPE FICHTE ÜBER 80 BIS ZU 100 JAHREN 15 EURO JE AR;
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. D) BAUMARTENGRUPPE FICHTE ÜBER 100 JAHRE 20 EURO JE AR;
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. E) BAUMARTENGRUPPE BUCHE UND SONSTIGES LAUBHOLZ ÜBER 100 JAHRE 5 EURO JE AR;
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. F) EICHE ÜBER 140 JAHRE 10 EURO JE AR;
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.3. WEINBAULICHE NUTZUNG:
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. A) TRAUBENERZEUGUNG UND FASSWEINAUSBAU:
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. AA) IN DEN WEINBAUGEBIETEN AHR, FRANKEN UND WÜRTTEMBERG 36 EURO JE AR;
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. BB) IN DEN ÜBRIGEN WEINBAUGEBIETEN 18 EURO JE AR;
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. B) FLASCHENWEINAUSBAU:
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. AA) IN DEN WEINBAUGEBIETEN AHR, BADEN, FRANKEN, RHEINGAU UND WÜRTTEMBERG 82 EURO JE AR;
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. BB) IN DEN ÜBRIGEN WEINBAUGEBIETEN 36 EURO JE AR;
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.4. GÄRTNERISCHE NUTZUNG:
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. A) NUTZUNGSTEIL GEMÜSE-, BLUMEN- UND ZIERPFLANZENBAU:
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. AA) GEMÜSEBAU:
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. - FREILANDFLÄCHEN 56 EURO JE AR;
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. - FLÄCHEN UNTER GLAS UND KUNSTSTOFFEN 511 EURO JE AR;
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. BB) BLUMEN- UND ZIERPFLANZENBAU:
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. - FREILANDFLÄCHEN 184 EURO JE AR;
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. - BEHEIZBARE FLÄCHEN UNTER GLAS UND KUNSTSTOFFEN 1.841 EURO JE AR;
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. - NICHTBEHEIZBARE FLÄCHEN UNTER GLAS UND KUNSTSTOFFEN 920 EURO JE AR;
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. B) NUTZUNGSTEIL OBSTBAU 20 EURO JE AR;
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. C) NUTZUNGSTEIL BAUMSCHULEN:
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. - FREILANDFLÄCHEN 164 EURO JE AR;
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. - FLÄCHEN UNTER GLAS UND KUNSTSTOFFEN 1.329 EURO JE AR;
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.5. SONSTIGE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG:
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. A) NUTZUNGSTEIL WANDERSCHÄFEREI 10 EURO JE MUTTERSCHAF;
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. B) NUTZUNGSTEIL WEIHNACHTSBAUMKULTUR 133 EURO JE AR;
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.6. GERINGSTLAND:
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. DER ERTRAGSWERT FÜR GERINGSTLAND BETRÄGT 0,26 EURO JE AR..