1.
Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen mit dem Inhalt nach den
§§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des
§ 8 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 oder Absatz 4,
2.
formgebundene Erläuterungen mit dem Inhalt nach den
§§ 9 bis 14 innerhalb der Fristen des
§ 15 und
3.
sonstige Unterlagen mit dem Inhalt nach den
§§ 16 oder 17 innerhalb der dort genannten Fristen.