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§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 DesignV
1.
eine Erklärung, für wie viele Designs die Eintragung in das Designregister beantragt wird, und
Verweis auf
§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 DesignV
von
§ 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 DesignV