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§ 6 Absatz 4 DesignV
(4) Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Verweis auf
§ 6 Absatz 4 DesignV
von
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 DesignV