Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 16 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BWO
c)
die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung befinden und nicht nach Absatz 1 Nr. 4 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind,
Verweis auf
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c BWO
von
§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BWO