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§ 25a Satz 2 BVerfGG
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Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Verweis auf
§ 25a Satz 2 BVerfGG
von
§ 17a Absatz 3 Satz 6 BVerfGG