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§ 19 Absatz 1 Satz 2 BtMG
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Diese Stelle ist auch zuständig für die Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter.
Verweis auf
§ 19 Abs. 1 Satz 2 BtMG
von
§ 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BtMG