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§ 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BtMG
3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
Verweis auf
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG
von
§ 10a Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 BtMG