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§ 43c Absatz 1 Satz 2 BRAO
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Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sowie für die Rechtsgebiete, die durch Satzung in einer Berufsordnung nach
§ 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
bestimmt sind.
Verweis auf
§ 43c Abs. 1 Satz 2 BRAO
von
§ 209 Absatz 1 Satz 4 BRAO