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§ 115a Absatz 2 Satz 2 BRAO
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Die Rüge wird auch unwirksam, wenn rechtskräftig die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festzustellen ist.
Verweis auf
§ 115a Abs. 2 Satz 2 BRAO
von
§ 197a Absatz 3 Satz 2 BRAO