Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 197 Absatz 2 Satz 1 BRAO
(2)
1
Dem Rechtsanwalt, der in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren ein Rechtsmittel zurückgenommen oder ohne Erfolg eingelegt hat, sind zugleich die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Verweis auf
§ 197 Abs. 2 Satz 1 BRAO
von
§ 197a Absatz 2 Satz 1 BRAO