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§ 10 Absatz 1 BRAO
(1) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person wegen des Verdachts einer Straftat ein Ermittlungsverfahren oder ein strafgerichtliches Verfahren schwebt.
Verweis auf
§ 10 Abs. 1 BRAO
von
§ 170 Absatz 2 Satz 1 BRAO