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§ 66 Nummer 2 BRAO
2.
gegen den die öffentliche Klage wegen einer Straftat, welche die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, erhoben ist;
Verweis auf
§ 66 Nr. 2 BRAO
von
§ 69 Absatz 4 Satz 1 BRAO