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§ 27 Absatz 1 Satz 2 BNotO
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Diese Anzeigepflicht gilt auch für berufliche Verbindungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Beurkundungsgesetzes.
Verweis auf
§ 27 Abs. 1 Satz 2 BNotO
von
§ 93 Absatz 4 Satz 3 BNotO