Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 8 Absatz 2 Satz 2 BNDG
2
Mit der Durchführung einer Maßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind.
Verweis auf
§ 8 Absatz 2 Satz 2 BNDG
von
§ 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BNDG