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§ 6 Absatz 5 BNDG
(5) Eine Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zum Zwecke der Erzielung von Wettbewerbsvorteilen (Wirtschaftsspionage) ist unzulässig.
Verweis auf
§ 6 Absatz 5 BNDG
von
§ 10 Absatz 5 Satz 1 BNDG