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§ 6 Absatz 4 BNDG
(4) Eine Erhebung von Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen ist unzulässig.
Verweis auf
§ 6 Absatz 4 BNDG
von
§ 10 Absatz 4 Satz 1 BNDG